Ausschreibung: Architektur- und Ingenieurpreis erdbebensicheres Bauen 2024

Ein ästhetisch, funktionell und technisch hervorragendes Bauwerk setzt die enge Zusammenarbeit von Bauherrschaft, Architekt:in und Ingenieur:innen  von den ersten Entwurfsskizzen an voraus. Dies gilt in ganz besonderem Masse in Bezug auf das Erdbebenverhalten eines Hochbaus, bei Neubauten ebenso wie bei Umbauten oder Erweiterungen.

Durch einen erdbebengerechten konzeptionellen Entwurf des Tragwerks und der sekundären Bauelemente, z. B. von Zwischenwänden und Fassaden, zu Beginn der Planung sowie durch die sorgfältige konstruktive Umsetzung resultieren eine hohe Tragsicherheit und eine minimale Schadensanfälligkeit bei den kleinstmöglichen Kosten.

Der SEISMIC AWARD prämiert entsprechend umgesetzte Bauten und sensibilisiert damit, diese Erkenntnisse weiter zu verbreiten. Ausgezeichnet werden ein bis zwei Gebäude, die Bauherrschaft sowie die beteiligten Architekt:innen und Bauingenieur:innen werden geehrt.​​​​​​

1. Anforderungen und Beurteilungskriterien

Bei den auszuzeichnenden Gebäuden stehen die folgenden Merkmale im Vordergrund:

  • Erdbebengerechter konzeptioneller Entwurf und entsprechende konstruktive Gestaltung.
  • Ästhetisch und funktionell überzeugende Architektur mit allfälligem Einbezug von erdbebenbedingten Elementen.

Überzeugende Lösungen sind in der Regel das Ergebnis eines interdisziplinären Planungsprozesses von Bauherrschaft, Architekt:in und Ingenieur:innen.

Die Gebäude müssen in der Schweiz oder in Liechtenstein stehen und in den Jahren 2016 bis 2023 fertig gestellt worden sein.

Zugelassen sind neue, ertüchtigte und erweiterte Gebäude.

2. Einzureichende Dokumentation (in Deutsch, Französisch oder Italiensch)

  • Begleitschreiben mit ausdrücklicher Bestätigung der planerischen Urheberschaft und rechtsgültige Unterschriften der beteiligten Bauherrschaft, Architekt:in und Ingenieur:innen.
  • Ausgefülltes Eingabeformular mit den wichtigsten Daten, ausgedruckt und als pdf-Datei.
  • Projektvorstellung auf maximal 2 Blättern A1 (Querformat 841 x 594 mm, einseitig bedruckt, ungefaltet), ausgedruckt und als pdf-Datei mit:
    • Kurzbericht mit Angaben zum Ablauf der Planung, Zusammenarbeit Bauherrschaft, Architekt:in und Ingenieur:innen, Konzept des Tragwerks zur Erdbebensicherung und relevante Massnahmen. Die wesentlichen Überlegungen und Entscheide müssen gut nachvollziehbar dargelegt sein.
    • Fotos des Gesamtbauwerks und relevanter Details.
    • Pläne: Situation, Einbettung in Umgebung, Grundrisse, Schnitte, erdbebenrelevante Details.

3. Einsendeschluss

Die Stiftung lädt Bauherren und Planungsbüros ein, bis 29. März 2024 (Poststempel) die Dokumentation über ihr Gebäude als gedrucktes Exemplar per Post der Geschäftsstelle einzureichen. Die pdf-Datei soll per Datentransfer zugestellt werden (info@baudyn.ch).

4. Jury

Die eingereichten Dokumentationen werden innert etwa 2 Monaten von nachfolgender Jury beurteilt:

  • Martin Hitz, Architekt, St. Gallen (Vorsitz)
  • Raphael Frei, Architekt, Zürich
  • Stefan Graf, Architekt, Bern
  • Dr. Pia Hannewald, Bauingenieurin, Carouge
  • Bastian Leu, Bauingenieur, Winterthur

Projekte der Juroren werden nicht zugelassen. Der Entscheid der Jury ist endgültig und kann nicht angefochten werden. Die Jury behält sich vor, nur ein oder kein Gebäude auszuzeichnen, falls die Minimalanforderungen nicht erfüllt werden. Es wird keine Korrespondenz geführt.

5. Preisverleihung und Ehrungen

Preisgekrönte Gebäude werden mit einer SEISMIC AWARD Tafel versehen und die Bauherrschaft sowie Architekt:in und Ingenieur:innen werden öffentlich geehrt. Alle Beteiligten erhalten eine Urkunde und die Planer:innen zusammen ein Preisgeld von CHF 15'000 pro Gebäude.

6. Bekanntmachung

Die Preisverleihung, die Ehrungen und das preisgekrönte Gebäude werden in den Medien, in Fachzeitschriften und in einem Themenheft des Hochparterre, sowie auf der Homepage der Stiftung bekannt gemacht.

Die Stiftung benötigt dazu Plan- und Bildmaterial der preisgekrönten Gebäude, das der Stiftung unentgeltlich für den genannten Zweck zur Verfügung zu stellen ist.