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letzter Update: 27.11.2008

Erdbebensicherheit von Gebäuden – Rechts- und Haftungsfragen
Rechtstagung Erdbebensicherheit vom 5.9.2008 an der ETH Zürich

Zur Erdbebensicherheit von Gebäuden treten immer mehr rechtliche Fragen auf:

Welches sind bei neuen Bauten die Pflichten und Rechte der Planer und Bauherren?

Müssen bestehende und möglicherweise gefährliche Altbauten untersucht und allenfalls ertüchtigt werden?

Sind die diesbezüglichen SIA-Normen verbindlich?

Wie schützen sich Architekten, Ingenieure und Unternehmer vor möglichen Haftungsfolgen, wenn der Hauseigentümer keine Erdbebenertüchtigung will?

Soll der Auftrag zurückgegeben werden oder genügt eine Abmahnung?

Können bei Handänderungen von nicht normgemässen Bauten Minderwerte geltend gemacht werden?

Und für die Riskoreduktion besonders wichtig:

Was für Massnahmen könnten die Politiker und insbesondere die Kantone treffen, damit die SIA-Normen auch bei privaten Bauten durchgesetzt werden?

Eine interdisziplinäre Tagung für Juristen, Architekten, Bauingenieure, Hauseigentümer und Behörden soll einen Überblick bieten zum heutigen Stand des Wissens und der Praxis bei Rechtsfragen zum erdbebensicheren Bauen, und sie soll Empfehlungen geben für angemessene Massnahmen der Fachwelt und der Politik.

Organisatoren der Tagung sind:

Institut für Schweizerisches und Internationales Baurecht der Universität Freiburg -> GO

Schweizer Gesellschaft für Erdbebeningenieurwesen und Baudynamik SGEB -> GO

Institut für Baustatik und Konstruktion IBK der ETH Zürich
-> GO

Stiftung für Baudynamik und Erdbebeningenieurwesen.

  

Weitere Details finden Sie
---> hier (Flyer).

Bericht von Walter Maffioletti
(erschienen im tec21 42-43/2008)